Skip to main content

Organe

Organe sind

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Präsident
  • Geschäftsführer

Den einzelnen Organen sind mit der Hauptsatzung unterschiedliche Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche übertragen. Das Nähere regelt ein ergänzender Geschäftsverteilungsplan.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des VTG. Sie

  • wählt den Vorstand und entlastet ihn.
  • beschließt über Satzungen
  • setzt dei Höhe der Verbandsbeiträge fest und
  • bestellt den Abschlussprüfer.

Der Vorstand wird aus den Reihen der Teilnehmergemeinschaften auf 4 Jahre gewählt. Er besteht aus 5 Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied hat einen persönlichen Stellvertreter. Der Vorstand beschließt über

  • die Aufnahme neuer Mitglieder
  • die Bestellung und Entlassung des Geschäftsführers und seines Stellvertreters
  • die Genehmigung des Wirtschaftsplans
  • die Festsetzung von Vorschüssen zu Verbandsbeiträgen und die Aufnahme von Bankdarlehen.

Daneben berät und beschließt der Vorstand über sonstige Angelegenheiten, die ihm der Verbandsvorsitzende oder der Geschäftsführer vorlegen.

 

Der Präsident und dessen Stellvertreter werden vom Vorstand ebenfalls auf 4 Jahre gewählt. Der Verbandsvorsitzende

  • vertritt den VTG gerichtlich und außergerichtlich.
  • ist ehrenamtlich tätig.
  • leitet die Mitgliederversammlungen und die Vorstandssitzungen.

Der Geschäftsführer wird vom Vorstand bestellt. Er ist ein Angehöriger des Höheren Technischen Dienstes mit langjähriger Erfahrung in der Durchführung von Flurneuordnungsverfahren in Baden-Württemberg.

Der Geschäftsführer

  • sorgt für den Vollzug der Beschlüsse der Verbandsorgane
  • erledigt die laufenden Geschäfte in eigener Zuständigkeit
  • kann anstelle des Vorstands in dringenden Fällen Anordnungen treffen und Geschäfte besorgen
  • ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten des Verbands
  • nimmt an den Sitzungen der anderen Verbandsorgane ohne Stimmrecht teil

Der Geschäftsführer hat seinen Sitz in der Geschäftsstelle in Neckarsulm.