Organe

Organe sind

Den einzelnen Organen sind mit der Hauptsatzung unterschiedliche Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche übertragen. Das Nähere regelt ein ergänzender Geschäftsverteilungsplan.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des VTG. Sie

Der Vorstand wird aus den Reihen der Teilnehmergemeinschaften auf 4 Jahre gewählt. Er besteht aus 5 Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied hat einen persönlichen Stellvertreter. Der Vorstand beschließt über

Daneben berät und beschließt der Vorstand über sonstige Angelegenheiten, die ihm der Verbandsvorsitzende oder der Geschäftsführer vorlegen.

 

Der Präsident und dessen Stellvertreter werden vom Vorstand ebenfalls auf 4 Jahre gewählt. Der Verbandsvorsitzende

Der Geschäftsführer wird vom Vorstand bestellt. Er ist ein Angehöriger des Höheren Technischen Dienstes mit langjähriger Erfahrung in der Durchführung von Flurneuordnungsverfahren in Baden-Württemberg.

Der Geschäftsführer

Der Geschäftsführer hat seinen Sitz in der Geschäftsstelle in Neckarsulm.