Mitglieder...
Jede Teilnehmergemeinschaft eines in Baden-Württemberg liegenden Flurneuordnungsverfahrens kann auf Antrag Mitglied im VTG werden. Über den Mitgliedsantrag entscheidet der Vorstand des VTG.
Die Mitgliedschaft erlischt in der Regel mit der Beendigung des Flurneuordnungsverfahrens (Schlussfeststellung gem. §149 FlurbG)
Über die interaktive Mitgliederkarte erhalten sie mehr Informationen zu den einzelnen Verfahren. Diese Informationen werden auf der Website des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.
Sie können direkt mit den jeweils zuständigen Bausachbearbeitern-/innen und Finanzierungssachbearbeitern-/innen beim VTG Kontakt aufnehmen und sogar das Verfahren mit Hilfe der Satellitenkarte aus der Luft betrachten.
Eine weitere Möglichkeit an Informationen zu gelangen führt über die Navigation oder über das Suchfeld.