Der Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg (VTG-BW) ist bemüht, seine Homepage in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des:
www.vtg-bw.de
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 19.08.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.08.2022 überprüft.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg
Heiner-Fleischmann-Str. 6
74172 Neckarsulm
Telefon: 07132/3415-34
E-Mail:
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der VTG-BW nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.