Den einzelnen Organen sind mit der Hauptsatzung unterschiedliche Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche übertragen. Das Nähere regelt ein ergänzender Geschäftsverteilungsplan.
Der Vorstand wird aus den Reihen der Teilnehmergemeinschaften auf 4 Jahre gewählt. Er besteht aus 5 Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied hat einen persönlichen Stellvertreter. Der Vorstand beschließt über
die Aufnahme neuer Mitglieder
die Bestellung und Entlassung des Geschäftsführers und seines Stellvertreters
die Genehmigung des Wirtschaftsplans
die Festsetzung von Vorschüssen zu Verbandsbeiträgen und die Aufnahme von Bankdarlehen.
Daneben berät und beschließt der Vorstand über sonstige Angelegenheiten, die ihm der Verbandsvorsitzende oder der Geschäftsführer vorlegen.
Der Präsident und dessen Stellvertreter werden vom Vorstand ebenfalls auf 4 Jahre gewählt. Der Verbandsvorsitzende
vertritt den VTG gerichtlich und außergerichtlich.
ist ehrenamtlich tätig.
leitet die Mitgliederversammlungen und die Vorstandssitzungen.
Der Geschäftsführer wird vom Vorstand bestellt. Er ist ein Angehöriger des Höheren Technischen Dienstes mit langjähriger Erfahrung in der Durchführung von Flurneuordnungsverfahren in Baden-Württemberg.
Der Geschäftsführer
sorgt für den Vollzug der Beschlüsse der Verbandsorgane
erledigt die laufenden Geschäfte in eigener Zuständigkeit
kann anstelle des Vorstands in dringenden Fällen Anordnungen treffen und Geschäfte besorgen
ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten des Verbands
nimmt an den Sitzungen der anderen Verbandsorgane ohne Stimmrecht teil
Der Geschäftsführer hat seinen Sitz in der Geschäftsstelle in Neckarsulm.