| Ministerialdirektor Wolfgang Reimer beim "Neckarsulmer Fachgespräch" |
|
|
Beim traditionellen Neckarsulmer Fachgespräch am 29. November 2011, durften wir in diesem Jahr den Ministerialdirektor des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wolfgang Reimer, in der VTG-Geschäftsstelle begrüßen. Bei
„Vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit zahlreicher Förderprogramme, darunter die Flurneuordnung, muss schon die Frage beantwortet werden, ob wir uns z. B. teure Wald- oder auch Rebverfahren noch leisten können“, dämpfte Herr Reimer die Erwartungen etwas. Klares Ziel von Baden-Württemberg sei jedoch, genügend eigene Kofinanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, um die bereitstehenden Fördermittel des Bundes und der EU auch nutzen zu können. In diesem Zusammenhang wurde verdeutlicht, dass im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren 1,50 Euro aus der Landeskasse von Baden-Württemberg Gesamtinvestitionen von zehn Euro im ländlichen Raum generieren. Breiten Raum nahm die Diskussion über die Personalausstattung der Flurneuordnungsverwaltung ein. Viel Hoffnung auf eine wesentliche Entspannung konnte der Ministerialdirektor auch hier nicht machen. Selbst die Realisierung eines (notwendigen) Einstellungskorridors von jeder zweiten frei werdenden Stelle steht im Widerspruch zu den aktuellen Einsparvorgaben. Herr Reimer vertritt allerdings das Ziel, generell bei künftigen Personalreduzierungen nicht nur einige wenige Ressorts, wie dies bieher üblich war, sondern alle Ministerien und die nachgeordneten Bereiche einzubeziehen. Einen wichtigen Hinweis brachte der Amtschef des MLR zum Arbeitsprogramm der Flurneuordnungsverwaltung – das ist die Zusammenstellung der zur Anordnung vorgesehenen Verfahren – mit. Bevor über die Anordnung neuer Verfahren entschieden wird, soll ein Arbeitskreis – unter Beteiligung des VTG – Kriterien erarbeiten, die dafür als Entscheidungsgrundlage dienen. Besondere Berücksichtigung soll dabei das Maß der ökologischen Ausrichtung der Verfahren finden. Als Steuerungsmöglichkeit sieht Herr Reimer hier z. B. den Fördersatz für die jeweiligen Verfahren. „Denkbar ist, dass zusätzliche Maßnahmen für den Naturschutz durch einen höheren Fördersatz für das Verfahren honoriert werden.“ „Die Anwendung der Ökokontoverordnung, die seit 1. April 2011 in Baden-Württemberg in Kraft ist, sei bisher nicht zufriedenstellend“, so Herr Reimer. Genau darin sieht er aber den Ansatz, um den Flächenverbrauch bei Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren. Einigkeit bestand darin, dass der Flächenverbrauch insgesamt reduziert werden muss. Die Vertreter der Teilnehmergemeinschaften dankten Herrn Ministerialdirektor Wolfgang Reimer für den offenen Gedanken- und Meinungsaustausch zu diesen und weiteren Themen und verbanden Ihren Dank mit der Einladung zur Fortsetzung auch im kommenden Jahr. |






